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Theorieunterricht

Wessum
Regelmäßige Theoriekurse: Alle Theoriestunden für den PKW Führerschein in 7 Tagen.
Ahaus
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt

 

Wer darf begleiten?

 

  • Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Grenze und selbstverständlich darf Sie auch nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen
 
Wie läuft die Ausbildung und die Prüfung ab?

 

  • Die Ausbildung in der Klasse B und BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages absolviert werden

 

Prüfbescheinigung

 

  • Ihre Prüfbescheinigung erhalten Sie nach bestandener praktischer Prüfung
  • Die Begleitpersonen werden in der Prüfbescheinigung eingetragen
  • Der Fahrer darf nur in Begleitung dieser Personen fahren
  • Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland
  • Ab dem 18. Geburtstag wird der Führerschein auf Antrag erteilt
  • Die Bescheinigung bleibt ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gültig,
    in dieser Zeit darf ohne Begleitung gefahren werden
  • Mit der Ausgabe der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit
  • Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Fahrzeuge, die zu
    diesen Klassen gehören, dürfen ohne Begleitpersonen gefahren werden, da das gesetzliche Mindestalter erreicht worden ist

 

Noch ein paar Tipps

 

  • Die Prüfbescheinigung und der amtliche Lichtbildausweis sind immer mitzuführen
  • Vergessen Sie als Begleitperson nicht Ihren Führerschein
  • Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Kraftfahrzeugversicherung benachrichtigen
  • Begleitpersonen sind keine Fahrlehrer
  •  Helfen Sie mit Ratschlägen nur dann, wenn sie auch wirklich gebraucht werden
  • Ermutigen Sie den Fahrer zu eigenständigen Entscheidungen