Theorieunterricht
Wessum
Regelmäßige Theoriekurse: Alle Theoriestunden für den PKW Führerschein in 7 Tagen.
Ahaus
Mo + Mi ab 19.00 Uhr
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt
Wer darf begleiten?
- Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
- Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Grenze und selbstverständlich darf Sie auch nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen
Wie läuft die Ausbildung und die Prüfung ab?
- Die Ausbildung in der Klasse B und BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden
- Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages absolviert werden
Prüfbescheinigung
- Ihre Prüfbescheinigung erhalten Sie nach bestandener praktischer Prüfung
- Die Begleitpersonen werden in der Prüfbescheinigung eingetragen
- Der Fahrer darf nur in Begleitung dieser Personen fahren
- Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland
- Ab dem 18. Geburtstag wird der Führerschein auf Antrag erteilt
- Die Bescheinigung bleibt ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gültig,
in dieser Zeit darf ohne Begleitung gefahren werden - Mit der Ausgabe der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit
- Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Fahrzeuge, die zu
diesen Klassen gehören, dürfen ohne Begleitpersonen gefahren werden, da das gesetzliche Mindestalter erreicht worden ist
Noch ein paar Tipps
- Die Prüfbescheinigung und der amtliche Lichtbildausweis sind immer mitzuführen
- Vergessen Sie als Begleitperson nicht Ihren Führerschein
- Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Kraftfahrzeugversicherung benachrichtigen
- Begleitpersonen sind keine Fahrlehrer
- Helfen Sie mit Ratschlägen nur dann, wenn sie auch wirklich gebraucht werden
- Ermutigen Sie den Fahrer zu eigenständigen Entscheidungen