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Theorieunterricht

Wessum
Regelmäßige Theoriekurse: Alle Theoriestunden für den PKW Führerschein in 7 Tagen.
Ahaus
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Führerscheinklassen

 

Klasse AM

 

Zweirädige Kleinkrafträder

- bbH max. 45 km/h

- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren

- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

 

Dreirädige Kleinkrafträder

- bbH max. 45km/h

- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren

- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- bbH max. 45 km/h

- Hubraum Max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

- Leermasse max. 350 kg

 

 

Mindestalter: 16

Einschluß: keiner

 


 

Klasse A1


Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15kW


Mindestalter: 16

Einschluß: AM


 

Klasse A2

 

Krafträder

- Leistung max. 35 kW

- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

- Keine Krafträder, die von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

  wurde   

 

 

Mindestalter: 18

Einschluss: A1, AM

 


 

Klasse A


Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
  oder
- bbH über 45 km/H

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 50 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW


Mindestalter: 24, 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge oder 20 bei min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

Einschluss: AM, A1, A2

 


 

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

- zG max. 3.500 kg

- max. 8 Personen außer dem Fahrer

- Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge, über 15 kW Leistung aber erst ab 21 Jahren

 

Anhängerregelung

- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg

  nicht überschreitet

 

 

Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, 18

 

Einschluss: AM, L

 


 

Klasse B96

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg

- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

- Keine Prüfung aber Schulung erforderlich

 

Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, 18

Einschluss: keiner

Vorbesitz: Klasse B


 

Klasse BE

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg aber max. 3.500 kg

 

 

Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren, 18

Einschluss: keiner

Vorbesitz: Klasse B

 


 

Klasse L

 

Zugmaschinen

- für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke

- bbH ma. 40 km/h

- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

- bbH max. 25 km/h

- auch mit Anhänger

 

Mindestalter: 16

Einschluss: keiner

 


 

Klasse T

 

Zugmaschinen

- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

- bbH max. 60 km/h

- für Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h

- auch mit Anhänger

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

- bbH max. 40 km/h

- auch mit Anhänger

 

Mindestalter: 16

Einschluss: L, AM

 


 

Klasse C1


Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klassen AM, A1, A2 oder A fallen
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg
- Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute Feststellung   der Eignung erforderlich

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Einschluss: keine

 


 

Klasse C1E


Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
- Befristet wie C1

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
- Befristet wie C1

Mindestalter: 18

Vorbesitz: C1

Einschluss: BE

 


 

Klasse C

 

Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
- Befristet auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Feststellung der Eignung erforderlich

 

Mindestalter: 18 mit bestandener Grundqualifikationsprüfung oder nach einer spezifischen Berufsausbildung, 21 beim Direkterwerb

Vorbesitz: B

Einschluss: C1

 


 

Klasse CE


Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG  Anhänger über 750 kg
- Befristet, auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute Feststellung der Eignung erforderlich

Mindestalter: 18 mit bestandener Grundqualifikationsprüfung oder nach einer spezifischen Berufdausbildung, 21 beim Direkterwerb

Vorbesitz: C

 

Einschluss: BE, C1E und T sowie D1E und DE sofernder Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 oder D berechtigt ist

 


 

Klasse D1

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer

- Länge max. 8m

- mit Anhänger bis max. 750 kg

- Befristet auf 5 Jahre, danach erneute Feststellung der Eignung erforderlich

 

Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer spefifischen Berufsausbildung, 21 beim Direkterwerb

Vorbesitz: B

Einschluss: keine

 


 

Klasse D1E

 

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg

- Befristet wie D1

 

Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung, 21 beim Direkterwerb

Vorbesitz: D1

 

Einschluss: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist

 


 

Klasse D

 

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen

- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer

- mit Anhänger bis 750 kg

- Befristet wie D1

 

Mindestalter: 18, 20, 21 oder 23 je nach Tätigkeit und Qualifikation

Vorbesitz: B

Einschluss: D1

 


 

Klasse DE

 

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg

- Befristet wie D1

 

Mindestalter: siehe Klasse D

Vorbesitz: D

Einschluss: BE, D1E, sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist

 



bbh=bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
zG=zulässige Gesamtmasse